Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – gesetzliche Pflicht nach Langzeiterkrankung

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist kein optionales Angebot, sondern eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgebende.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und betrieblicher Gesundheitsschutz: Änderungen an der ArbMedVV und den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR), Vorsorgeanlässe, Eignungsuntersuchungen, Hautschutz, Lärm- und Vibrationsschutz sowie Themen wie Hitzearbeit, UV-Exposition und Infektionsschutz. Dazu Erkenntnisse aus Studien von BAuA und Unfallversicherungsträgern. Sie lesen hier, welche Vorsorge Sie anbieten oder veranlassen müssen und wie Sie den Betriebsarzt wirksam einbinden.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist kein optionales Angebot, sondern eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgebende.

Bei Schwangeren muss zwischen ärztlichem Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit unterschieden werden.

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verzeichnen für 2025 einen erneuten Rückgang der Arbeitsunfallquote um 3,2 Prozent auf 19,9 Unfälle je 1.000…

Die DGUV porträtiert die Arbeit von Reha-Managern bei der Wiedereingliederung von Schwerstverletzten nach Arbeitsunfällen.

Die VBG räumt mit weit verbreiteten Missverständnissen über ihre Weiterbildungsangebote auf.

Bei der Beschäftigung von Zeitarbeitskräften tragen Einsatzbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen gemeinsame Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat ein Diskussionspapier veröffentlicht, das die Folgen des Klimawandels…

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat eine Studie zu klimabedingten Arbeitsschutzrisiken in 30 europäischen…

Die Zahl der Betriebe, die Hunde am Arbeitsplatz zulassen, nimmt zu – wissenschaftlich ist belegt, dass dies das Betriebsklima verbessert und Stress…

Digitale Arbeitsschutz-Rechner helfen Unternehmen dabei, Betreuungszeiten, Fehlzeiten und Gefährdungen zu quantifizieren und erste Planungsgrößen zu…

Werdende Mütter dürfen nach dem Mutterschutzgesetz maximal 8,5 Stunden täglich arbeiten – diese Grenze gilt auch, wenn Bereitschaftsdienste enthalten sind.

In Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Form für Risikobeurteilungsmatrizen.