Hitzearbeit: Ab 30 °C müssen Lockerungen der Kleiderordnung erwogen werden

Es gibt keine starre Temperaturgrenze für das Ablegen von Krawatten. Die ASR A3.5 "Raumtemperatur" fordert jedoch ab 30 °C Raumlufttemperatur wirksame Maßnahmen zur Reduktion der Wärmebeanspruchung. Die Lockerung von Bekleidungsvorschriften wird hier explizit als Beispielmaßnahme aufgeführt. Für die Praxis: Arbeitgeber…
