Versicherungsschutz für Azubis: Wege zur Berufsschule und Arbeitsstätte

Auszubildende genießen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz sowohl auf dem Weg zur Berufsschule als auch zur Arbeitsstätte. Allerdings ist für die Wegstrecke Wohnung–Berufsschule die Schule selbst Versicherungsträger, während für den Weg Berufsschule–Betrieb die zuständige Berufsgenossenschaft des Ausbildungsbetriebs versichert.

Für die Praxis: Für Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen relevant: Versicherte Wege sind Teil der beruflichen Aus- und Fortbildung. Bei Unfällen müssen Betriebe wissen, welcher Versicherungsträger zuständig ist – das ist wichtig für die korrekte Meldung und Dokumentation von Arbeitsunfällen.

Quelle: KomNet NRW

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