Kennzeichnung von Anschlag- und Zurrpunkten: Was die Maschinenrichtlinie vorschreibt

Die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt fest, welche Angaben an Anschlag- und Zurrpunkten von Maschinen erkennbar sein müssen. Dazu gehören Herstellerangaben, Baujahr und vor allem das Gewicht von Maschinenteilen, die mit Hebezeugen bewegt werden. Die Kennzeichnung muss dauerhaft, lesbar und an verschleißgeschützten…




