Seit 1. August 2026 ist das Parkinson-Syndrom durch langjährige Pestizidanwendung offiziell als Berufskrankheit Nummer 1322 in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen. Besonders betroffen sind Beschäftigte in Landwirtschaft, Gartenbau und Schädlingsbekämpfung. Dies eröffnet Betroffenen den Zugang zu Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
| Dokument | Berufskrankheiten-Verordnung BK 1322 |
|---|---|
| Änderung | Neu |
| Ausgabe | 1. August 2026 |
| Fundstelle | BGBl. 2026 |
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Für die Praxis: Betriebe mit Pestizideinsatz sollten Verdachtsfälle unverzüglich der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. In der Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung ist auf die langfristigen neurologischen Risiken dieser Stoffe hinzuweisen. Arbeitgeber und Ärzte sind zur Meldung verpflichtet.
Quelle: BGW
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