Aktualisiert: DGUV Information 215-520 zum Raumklima im Büro

Die DGUV hat ihre Information zum Büroraumklima überarbeitet und um aktuelle rechtliche Hinweise erweitert. Die Publikation behandelt Lufttemperatur, Lüftung, Luftqualität und deren Auswirkungen auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten. Sie orientiert sich an den Schutzzielen der Arbeitsstättenverordnung und ihrer Technischen Regeln.

Dokument DGUV Information 215-520
Änderung Geändert
Ausgabe überarbeitet
Fundstelle DGUV

Für die Praxis: Gefährdungsbeurteilungen für Büroarbeitsplätze sollten das Raumklima berücksichtigen; als behaglich gelten 22 bis 24 °C, die Obergrenze liegt bei 26 °C. Die aktualisierte Handlungshilfe unterstützt Betriebe bei der Umsetzung der ASR-Anforderungen und bietet konkrete Lösungsansätze für Lüftung, Ausstattung und gesundheitliche Aspekte.

Quelle: topeins (DGUV)

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