Getränkebereitstellung bei Hitze: ASR A3.5 regelt Arbeitgeberpflichten

Bei Lufttemperaturen über 26 °C sollen Arbeitgeber Getränke bereitstellen, ab 30 °C ist dies Pflicht. Die ASR A3.5 konkretisiert dabei, dass Trinkwasser aus dem Wasserhahn ausreicht, sofern es die Trinkwasserverordnung erfüllt. Dies gilt als wichtige Maßnahme zum Gesundheitsschutz bei sommerlicher…
