Freihalten von Notausgängen: ASR A2.3 gibt konkrete Vorgaben

Die ASR A2.3 regelt die erforderliche Freihaltung von Notausgängen und Notausstiegen nach außen.

Die ASR A2.3 regelt die erforderliche Freihaltung von Notausgängen und Notausstiegen nach außen. Die Norm sieht vor, dass diese ständig in den erforderlichen Abmessungen frei bleiben müssen und bei Bedarf durch Abstandsbügel oder Markierungen gesichert werden. Sammelplätze und Fluchtwege im Freien benötigen spezifische Beleuchtung und müssen Rückstaus ausschließen.

Für die Praxis: Bei der Gefährdungsbeurteilung sollten SiFas überprüfen, ob Notausgänge von außen durch Fahrzeuge oder Gegenstände verstellt werden können und entsprechende Schutzmaßnahmen dokumentieren. Die Beleuchtungsstärke von mindestens 1 Lux außen an Treppen und Sammelstellen gehört zur regelmäßigen Überprüfung. Baurecht-Fragen klären Sie mit der zuständigen Baubehörde ab.

Quelle: KomNet NRW

Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.