Hunde am Arbeitsplatz: Regelungen und Versicherungsschutz

Die Zahl der Betriebe, die Hunde am Arbeitsplatz zulassen, nimmt zu – wissenschaftlich ist belegt, dass dies das Betriebsklima verbessert und Stress…

Die Zahl der Betriebe, die Hunde am Arbeitsplatz zulassen, nimmt zu – wissenschaftlich ist belegt, dass dies das Betriebsklima verbessert und Stress reduziert. Allerdings benötigen Arbeitnehmende hierfür die ausdrückliche Genehmigung der Unternehmensleitung, die jederzeit widerrufen werden kann. Besonderheiten gelten für Assistenzhunde, die Personen mit Behinderung unterstützen und einen besonderen rechtlichen Status haben.

Für die Praxis: Arbeitsschutzverantwortliche sollten in ihren Betrieben festlegen, ob und unter welchen Bedingungen private Hunde mitgebracht werden dürfen. Wichtig: Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt, wenn ein Beschäftigter beim Spielen mit dem Hund verunglückt – nur Unfälle mit direktem Arbeitsbezug (z. B. über die Hundeleine stolpern) sind versichert. Assistenzhunde müssen in alle Bereiche des Arbeitsplatzes haben Zutritt und unterliegen speziellen Anforderungen nach der Assistenzhundeverordnung.

Quelle: topeins (DGUV)

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