Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – gesetzliche Pflicht nach Langzeiterkrankung

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist kein optionales Angebot, sondern eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgebende.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist kein optionales Angebot, sondern eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgebende. Es greift, sobald Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfallen, und dient der systematischen Wiedereingliederung. Durch gezielte Maßnahmen wie stufweise Rückkehr oder Arbeitsplatzanpassung lassen sich Fehlzeiten senken und die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen.

Für die Praxis: Dokumentieren Sie Fehlzeiten sorgfältig, um den Auslöser für ein BEM (über 6 Wochen im Jahres) zu erkennen. Initiieren Sie das BEM rechtzeitig in enger Absprache mit den Beschäftigten und prüfen Sie passende Maßnahmen wie stufweise Wiedereingliederung oder Arbeitsplatzgestaltung. Die BGW bietet dabei fachliche Unterstützung an.

Quelle: BGW

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