Bundesarbeitsgericht: Kündigungsschutz greift vor jedem Elternzeitabschnitt

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der vorwirkende Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt gilt, auch wenn ein Arbeitnehmer mehrere Abschnitte in einem Schreiben anfordert. Eine Kündigung, die vor dem geplanten Start eines Elternzeitabschnitts ausgesprochen wird,…
