BSG: Zeitarbeitsunternehmen bleibt bei Verwaltungs-BG trotz Spezialisierung

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein auf Luftfahrttechnik spezialisiertes Zeitarbeitsunternehmen nicht zur Elektro- und Medienbranche-Berufsgenossenschaft wechseln darf, obwohl es nur noch für einen Luftfahrtkonzern tätig ist. Das Gericht bestätigte die Zuständigkeit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und lehnte die Überweisung ab, da keine…
