BSG: Anrechnung von Unfallrente auf Witwenrente und Krankenversicherungsabzug

Das Bundessozialgericht entschied, wie Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Witwer- oder Witwenrenten angerechnet werden und wie dabei Krankenversicherungsbeiträge zu behandeln sind. Die Entscheidung betrifft die Berechnung von Hinterbliebenenleistungen, wenn der Verstorbene zusätzlich Unfallrente bezog, und klärt die technischen Details zur Anrechnung und zum Versicherungsabzug.

Gericht BSG 5. Senat
Aktenzeichen B 5 R 11/23 R
Entscheidungsdatum 27.03.2025
Normen § 18a Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 4, § 18a Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 4, § 18b Abs 5 S 2 SGB 4, §

Für die Praxis: Für Arbeitgeber und SiFas ist diese Entscheidung weniger unmittelbar relevant, da sie Leistungsberechnung in der Rentenversicherung betrifft. Dennoch ist es sinnvoll zu wissen, dass Hinterbliebenenleistungen bei Unfallversicherten komplexen Anrechnungsregeln unterliegen — dies kann bei Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Unfallfolgen eine Rolle spielen.

Urteil im Volltext: rechtsprechung-im-internet.de

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