Das Bundessozialgericht lehnte die Gewährung einer Halbwaisenrente ab, nachdem ein Sales-Manager während einer Unterbrechung seiner Geschäftsfahrt ums Leben kam, als er versuchte, sein ins Rollen geratenes Fahrzeug aufzuhalten. Das Gericht befand, dass die private Notdurftverrichtung den Versicherungsschutz unterbrach und die Situation sich nicht in eine versicherte Gefahrenlage zurückverwandelt hatte.
| Gericht | BSG 2. Senat |
|---|---|
| Aktenzeichen | B 2 U 18/23 R |
| Entscheidungsdatum | 24.03.2026 |
| Normen | § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 63 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 7 |
Für die Praxis: Die Entscheidung unterstreicht, dass Unterbrechungen des versicherten Arbeitswegs für private Tätigkeiten den Versicherungsschutz auch dann nicht wiederherstellen, wenn eine Notfallsituation entsteht. Arbeitgeber sollten in Unterweisungen zu Geschäftsfahrten klarmachen, dass private Handlungen während der Fahrt zu Schutzlücken führen können.
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