Neu: GGVSEB – Verordnung zur Beförderung gefährlicher Güter

Die GGVSEB regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Binnengewässern.

Die GGVSEB regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Binnengewässern.

Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) regelt die rechtlichen Anforderungen für den Transport von Gefahrstoffen.

Die neue Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung regelt die Anforderungen an mobile Druckgeräte.

Die Gefahrgutkostenverordnung regelt die Kostenverteilung für behördliche Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter.

Die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) regelt Ausnahmen vom allgemeinen Gefahrguttransportrecht.

Die RSEB regelt die Umsetzung der Gefahrgutvorschriften für den Transport über mehrere Verkehrsträger.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe stellt ihren Mitgliedsbetrieben ab 50 Beschäftigten ein kostenloses Online-Instrument zur…

Die DGUV hat das Online-Tool "Erfahrungsschatz Arbeitsgestaltung" (ESA) entwickelt, um Betrieben bei der Ableitung von Maßnahmen gegen psychische…

Die DGUV und Kooperationspartner haben ein webgestütztes Beratungstool entwickelt, das Präventionsangebote zum Thema psychische Gesundheit gebündelt…

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat eine Wanderausstellung entwickelt, die Pflegekräfte in ihrer psychischen…

Die Nationale Präventionskonferenz hat pflegende Angehörige als Schwerpunkt ihrer Präventionsstrategie 2021–2026 verankert.

Problematische Mediennutzung bei Kindern und Jugendlichen ist keine Seltenheit: Etwa 4,5 Prozent zeigen pathologische Nutzungsmuster bei digitalen…