Die Gefahrgutkostenverordnung regelt die Kostenverteilung für behördliche Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter. Das Regelwerk legt fest, wer die Kosten für entsprechende Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen trägt.
| Dokument | Verordnung GGKostV |
|---|---|
| Änderung | Neu |
| Fundstelle | https://www.gesetze-im-internet.de/ggkostv_2013/ |
Für die Praxis: SiFas in Betrieben, die Gefahrgüter transportieren oder lagern, sollten prüfen, welche Kostenpflichten sich aus der Verordnung ergeben und diese in ihre Compliance-Dokumentation aufnehmen.
Quelle: Regelwerks-Radar (ASWB)
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