Die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) regelt Ausnahmen vom allgemeinen Gefahrguttransportrecht. Das Regelwerk ist für Unternehmen relevant, die Gefahrstoffe befördern oder versenden.
| Dokument | Verordnung GGAV 2002 |
|---|---|
| Änderung | Neu |
| Fundstelle | https://www.gesetze-im-internet.de/ggav_2002/ |
Für die Praxis: Prüfen Sie in der GGAV, welche Ausnahmeregelungen für Ihre Transportvorgänge gelten und ob dokumentierte Schulungen des Fahrtpersonals erforderlich sind.
Quelle: Regelwerks-Radar (ASWB)
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