BAG: Urlaubsanspruch muss auf Basis von Arbeitstagen berechnet werden

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Urlaubsansprüche und deren Erfüllung sich nach Arbeitstagen richten müssen, nicht nach Kalendertagen. Dies gilt auch für Rettungsdienste, die an sieben Tagen pro Woche tätig sind. Im konkreten Fall mussten neun Urlaubstage, die ein Arbeitgeber für…
