Die zwischen Handwerksverbänden und Berufsgenossenschaften abgestimmte Vereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaik-Anlagen wurde zum 1. September 2026 erweitert. Sie umfasst jetzt zusätzlich die Gewerke der Metallbauer, Zimmerer und des SHK-Handwerks und definiert klare Zuständigkeiten, Qualifikationsanforderungen sowie Schulungen für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP). Ziel ist es, die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit sicherer und qualitativ hochwertiger zu gestalten.
Für die Praxis: Betriebe sollten die aktualisierten Anforderungen der Vereinbarung in ihre Arbeitsanweisungen für PV-Installationen integrieren und sicherstellen, dass beteiligte Mitarbeitende die erforderlichen EuP-Schulungen absolvieren. Die Musterverträge und definierten Arbeitsabläufe bieten eine verlässliche Grundlage für die Dokumentation der Verantwortlichkeiten und die Gefährdungsbeurteilung bei gewerkeübergreifenden PV-Projekten.
Quelle: BG ETEM
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