Neu: Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung regelt die Anforderungen an Gefahrgutbeauftragte in Unternehmen.
Aktuelle Meldungen zu Gefahrstoffen im Betrieb: neue und geänderte TRGS, Arbeitsplatzgrenzwerte, Einstufungen nach CLP-Verordnung, REACH-Beschränkungen und Entwicklungen rund um die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hier finden Sie, was sich bei Grenzwerten, Ersatzstoffprüfung, Lagerung und Kennzeichnung ändert — von Asbest über Schweißrauche bis zu Lithium-Batterien. Jede Meldung enthält einen Praxis-Hinweis, was die Änderung für Ihr Gefahrstoffverzeichnis, Ihre Gefährdungsbeurteilung und Ihre Betriebsanweisungen bedeutet. Relevante Quellen: BAuA, Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), BG RCI, ECHA und die Berufsgenossenschaften.

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung regelt die Anforderungen an Gefahrgutbeauftragte in Unternehmen.

Die GGVSEB regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Binnengewässern.

Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) regelt die rechtlichen Anforderungen für den Transport von Gefahrstoffen.

Die Gefahrgutkostenverordnung regelt die Kostenverteilung für behördliche Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter.

Die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) regelt Ausnahmen vom allgemeinen Gefahrguttransportrecht.

Die TRGS 619 wurde überarbeitet und regelt die Substitution von Produkten aus Aluminiumsilikatwolle.

Bei der Einfuhr von Gemischen aus Amerika muss das Sicherheitsdatenblatt die gefährlichen Inhaltsstoffe mit ihren Produktidentifikatoren gemäß…