SDB-Anforderungen: CAS-Nummern bei Import von Gemischen aus den USA

Bei der Einfuhr von Gemischen aus Amerika muss das Sicherheitsdatenblatt die gefährlichen Inhaltsstoffe mit ihren Produktidentifikatoren gemäß…

Bei der Einfuhr von Gemischen aus Amerika muss das Sicherheitsdatenblatt die gefährlichen Inhaltsstoffe mit ihren Produktidentifikatoren gemäß CLP-Verordnung aufführen. Wenn der US-Lieferant nur typenbezogene Angaben macht, kann alternativ eine geschützte chemische Bezeichnung bei der ECHA beantragt werden.

Für die Praxis: Importeure sollten ihre US-Lieferanten darauf hinweisen, dass vollständige Produktidentifikatoren erforderlich sind. Ist dies nicht möglich, bietet die CLP-Verordnung mit geschützten Bezeichnungen eine Ausweichoption – diese muss aber vorab mit der ECHA geklärt werden.

Quelle: KomNet NRW

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