SDB-Anforderungen: CAS-Nummern bei Import von Gemischen aus den USA

Bei der Einfuhr von Gemischen aus Amerika muss das Sicherheitsdatenblatt die gefährlichen Inhaltsstoffe mit ihren Produktidentifikatoren gemäß CLP-Verordnung aufführen. Wenn der US-Lieferant nur typenbezogene Angaben macht, kann alternativ eine geschützte chemische Bezeichnung bei der ECHA beantragt werden.

Für die Praxis: Importeure sollten ihre US-Lieferanten darauf hinweisen, dass vollständige Produktidentifikatoren erforderlich sind. Ist dies nicht möglich, bietet die CLP-Verordnung mit geschützten Bezeichnungen eine Ausweichoption – diese muss aber vorab mit der ECHA geklärt werden.

Quelle: KomNet NRW

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