IMDG-Kennzeichnung bei Landtransport: Wann ADR-Vorschriften gelten

Produkte der Klasse 9 werden beim Seetransport nach IMDG gekennzeichnet, beim reinen Landtransport nach ADR aber nicht als Gefahrgut eingestuft.
Aktuelle Meldungen zu Gefahrstoffen im Betrieb: neue und geänderte TRGS, Arbeitsplatzgrenzwerte, Einstufungen nach CLP-Verordnung, REACH-Beschränkungen und Entwicklungen rund um die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Hier finden Sie, was sich bei Grenzwerten, Ersatzstoffprüfung, Lagerung und Kennzeichnung ändert — von Asbest über Schweißrauche bis zu Lithium-Batterien. Jede Meldung enthält einen Praxis-Hinweis, was die Änderung für Ihr Gefahrstoffverzeichnis, Ihre Gefährdungsbeurteilung und Ihre Betriebsanweisungen bedeutet. Relevante Quellen: BAuA, Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), BG RCI, ECHA und die Berufsgenossenschaften.

Produkte der Klasse 9 werden beim Seetransport nach IMDG gekennzeichnet, beim reinen Landtransport nach ADR aber nicht als Gefahrgut eingestuft.

Die TRGS 905 wurde überarbeitet und aktualisiert das Verzeichnis der Stoffe mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen…

Die TRGS 900 zu Arbeitsplatzgrenzwerten wurde überarbeitet. Die Änderungen sind auf der Website der BAuA einsehbar.

Die TRGS 402 wurde überarbeitet und enthält aktualisierte Vorgaben zur Ermittlung und Beurteilung inhalativer Expositionen bei Tätigkeiten mit…

Die TRGS 910 zum Umgang mit krebserzeugenden Stoffen wurde überarbeitet.

Der IFA-Report behandelt die toxikologischen Eigenschaften von Stoffen in Papier sowie von Papierstaub.

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung regelt die Anforderungen an Gefahrgutbeauftragte in Unternehmen.

Die GGVSEB regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Binnengewässern.

Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) regelt die rechtlichen Anforderungen für den Transport von Gefahrstoffen.

Die Gefahrgutkostenverordnung regelt die Kostenverteilung für behördliche Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter.

Die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) regelt Ausnahmen vom allgemeinen Gefahrguttransportrecht.

Die TRGS 619 wurde überarbeitet und regelt die Substitution von Produkten aus Aluminiumsilikatwolle.