Geändert: TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe

Die TRGS 905 wurde überarbeitet und aktualisiert das Verzeichnis der Stoffe mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen…
Der Regelwerks-Radar von sifanews.de: Diese Rubrik meldet automatisch überwacht neue, geänderte und zurückgezogene Dokumente des deutschen Arbeitsschutz-Regelwerks — Technische Regeln (ASR, TRGS, TRBS, TRBA, TROS, TREMF, AMR), DGUV Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze sowie Gesetze und Verordnungen. Zu jeder Änderung nennen wir Dokument, Ausgabe und Fundstelle, fassen zusammen, was sich geändert hat — und geben den Praxis-Hinweis, was Sie jetzt in Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Dokumentation prüfen sollten.

Die TRGS 905 wurde überarbeitet und aktualisiert das Verzeichnis der Stoffe mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen…

Die TRGS 900 zu Arbeitsplatzgrenzwerten wurde überarbeitet. Die Änderungen sind auf der Website der BAuA einsehbar.

Die TRGS 402 wurde überarbeitet und enthält aktualisierte Vorgaben zur Ermittlung und Beurteilung inhalativer Expositionen bei Tätigkeiten mit…

Die TRGS 910 zum Umgang mit krebserzeugenden Stoffen wurde überarbeitet.

Der IFA-Report behandelt die toxikologischen Eigenschaften von Stoffen in Papier sowie von Papierstaub.

Die DGUV-Information 541 zu Messvorgängen an Bespannungen während des Papiermaschinenbetriebs wurde überarbeitet.

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung regelt die Anforderungen an Gefahrgutbeauftragte in Unternehmen.

Die GGVSEB regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Binnengewässern.

Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) regelt die rechtlichen Anforderungen für den Transport von Gefahrstoffen.

Die neue Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung regelt die Anforderungen an mobile Druckgeräte.

Die Gefahrgutkostenverordnung regelt die Kostenverteilung für behördliche Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter.

Die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) regelt Ausnahmen vom allgemeinen Gefahrguttransportrecht.