TRGS 526 gilt auch für Universitätslabore – Regelwerk verbindlich

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 526) sind auch in chemischen Laboren an Universitäten verbindlich anzuwenden. Dies ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung, die Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter Beschäftigten gleichstellt. Das Regelwerk konkretisiert die Schutzanforderungen; alternative Lösungen sind zulässig, sofern sie…
