Sauerstoffgehalt in der Atemluft: Grenzwerte und praktische Alarmierung

Die DGUV-Regelwerk definiert Sauerstoffmangel ab unter 20,9 % in der Atemluft.
Sicheres Arbeiten in Laboren und mit biologischen Arbeitsstoffen: Änderungen an der Biostoffverordnung (BioStoffV) und den TRBA, Einstufung von Biostoffen, Schutzstufenkonzepte, Laborrichtlinien (DGUV Information 213-850) und Hygiene-Themen. Relevant für Labore in Industrie und Forschung ebenso wie für Gesundheitsdienst, Abfallwirtschaft und Landwirtschaft. Jede Meldung enthält den Hinweis, was für Ihre Schutzstufenzuordnung, Ihre Betriebsanweisungen und die arbeitsmedizinische Vorsorge folgt.

Die DGUV-Regelwerk definiert Sauerstoffmangel ab unter 20,9 % in der Atemluft.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 526) sind auch in chemischen Laboren an Universitäten verbindlich anzuwenden.

Die BAuA hat ein zellbasiertes Testverfahren entwickelt, um giftige und immunmodulatorische Effekte von Raumschimmelpilzen zu untersuchen.

Die DGUV-Information 828 zum sicheren Arbeiten in Laboratorien wurde überarbeitet.

Die DGUV-Information 383 zu Ausstattung und organisatorischen Maßnahmen in biologischen Laboratorien wurde überarbeitet.

Das DGUV-Merkblatt T-034 zur Gefährdungsbeurteilung in Laboreinrichtungen wurde überarbeitet.