Das Bundessozialgericht hat eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg aufgehoben, die eine Berufskrankheit nach BK 2108 (Bandscheibenerkrankung der Lendenwirbelsäule) bei einem ehemaligen Betonbauer und Eisenflechter abgelehnt hatte. Das Gericht sah eine unzureichende Würdigung der Konsensempfehlungen zur Diagnose und verwies die Sache zur Neuverhandlung zurück. Die Entscheidung betrifft die Frage, ob ein Schaden an zwei Bandscheibensegmenten unter die anerkannte Befundkonstellation B2 fällt.
| Gericht | BSG 2. Senat |
|---|---|
| Aktenzeichen | B 2 U 5/23 R |
| Entscheidungsdatum | 09.12.2025 |
Für die Praxis: Für Unfallversicherungsträger und SiFas wird relevant, wie bei der Gefährdungsbeurteilung von Tätigkeiten mit erheblichen Druck- und Stoßbelastungen die Dokumentation der Arbeitsbelastung gestaltet werden sollte. Die Entscheidung unterstreicht, dass eine pauschale Ablehnung von Berufskrankheitsansprüchen bei mehrsegmentalen Bandscheibenschäden wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen muss und nicht auf enge Auslegungen älterer Richtlinien gestützt werden kann.
Urteil im Volltext: rechtsprechung-im-internet.de
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