Das Bundesarbeitsgericht hat eine Entscheidung zum Verfall tariflichen Urlaubs aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Geklärt werden sollte, ob ein schwerbehinderter Forstwirt Anspruch auf zehn Tage tariflichen Mehrurlaub aus 2021 hat und wie Verwaltungsvorschriften die Verfallsfrist beeinflussen.
| Gericht | BAG 9. Senat |
|---|---|
| Aktenzeichen | 9 AZR 66/24 |
| Entscheidungsdatum | 28.01.2025 |
| Normen | § 8 Abs 1 UrlV ND, § 4 Abs 3 TVG, § 1 TVG |
Für die Praxis: Arbeitgeber sollten ihre Urlaubsverwaltung überprüfen, insbesondere bei schwerbehinderten Beschäftigten und tariflich vereinbarten Mehrurlaubstagen. Die Dokumentation von Urlaubsgewährung und Verfallfristen muss präzise erfolgen, um rechtliche Ansprüche transparent zu halten.
Urteil im Volltext: rechtsprechung-im-internet.de
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