Das Bundessozialgericht entschied in einem Revisionsverfahren zur Berechnung der Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall im Januar 2017. Kernfrage war, welcher Höchstjahresarbeitsverdienst maßgeblich ist, wenn das Unternehmen des Verletzten während des laufenden Leistungsbezugs an einen anderen Unfallversicherungsträger überwechselt. Das Gericht wies die Revision des Trägers zurück und bestätigte die niedrigere Rentenbewilligung des neuen Trägers.
| Gericht | BSG 2. Senat |
|---|---|
| Aktenzeichen | B 2 U 13/23 R |
| Entscheidungsdatum | 24.09.2025 |
| Normen | § 85 Abs 2 S 2 SGB 7, § 137 Abs 2 S 1 SGB 7, § 56 Abs 1 SGB 7, § 95 Abs 2 S 2 SG |
Für die Praxis: Die Entscheidung zeigt, dass Unternehmensüberweisungen zu Unfallversicherungsträgern erhebliche Auswirkungen auf laufende Rentenzahlungen haben können. SiFas und Personalabteilungen sollten solche Organisationsänderungen rechtzeitig mit den beteiligten Versicherungsträgern abstimmen und Versicherte über mögliche Auswirkungen auf ihre Leistungen informieren.
Urteil im Volltext: rechtsprechung-im-internet.de
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