BAG: Wegeunfall zur Baustelle und tarifliches 13. Monatseinkommen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Straßenbauer Anspruch auf sein tarifliches 13. Monatseinkommen für 2022 hat, obwohl er während einer Fahrt zu einer Baustelle einen Wegeunfall erlitt. Die Revision des Arbeitgebers gegen diese Entscheidung wurde zurückgewiesen.

Gericht BAG 10. Senat
Aktenzeichen 10 AZR 184/24
Entscheidungsdatum 12.11.2025
Normen § 611a Abs 1 BGB, § 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, §

Für die Praxis: Für die Unfallversicherung und Lohnzahlungen ist relevant: Ein Wegeunfall auf dem Weg zur Baustelle führt nicht automatisch zum Verlust von tariflich vereinbarten Leistungen. Arbeitgeber sollten ihre Tarifverträge überprüfen und dokumentieren, unter welchen Bedingungen Zahlungsansprüche bei Arbeitsunfällen erhalten bleiben.

Urteil im Volltext: rechtsprechung-im-internet.de

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