BSG: Ausschlussfrist bei verspäteter BK-Anzeige – Rentengeltendmachung durch Erbe

Das Bundessozialgericht wies die Klage einer Erbin ab, die für einen verstorbenen Versicherten eine Lebzeitenrente wegen eines Pleuramesothelioms geltend machte. Der Versicherte war 2011 gestorben, die Berufskrankheit wurde der Unfallversicherung erst 2015 angezeigt. Das Gericht bestätigte, dass die vierjährige Ausschlussfrist für rückwirkende Leistungsgewährung abgelaufen war und keine Ausnahmen vorlagen.

Gericht BSG 2. Senat
Aktenzeichen B 2 U 17/23 R
Entscheidungsdatum 09.12.2025
Normen § 44 Abs 4 SGB 10, § 44 Abs 1 SGB 10, § 59 S 2 SGB 1, § 9 Abs 1 SGB 7, § 56 Abs

Für die Praxis: Für Arbeitgeber und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstreicht das Urteil die Kritikalität zeitnaher ärztlicher Verdachtsanzeigen: Verzögerungen führen zu Anspruchsverlust und gefährden den Leistungsschutz. Die dokumentierte Verdachtsanzeige muss unmittelbar erfolgen, nicht erst Jahre später bei Geltendmachung.

Urteil im Volltext: rechtsprechung-im-internet.de

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