BSG: Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbettern als Wie-Berufskrankheit

Das Bundessozialgericht hat eine Entscheidung zur Anerkennung von Posttraumatischer Belastungsstörung bei Leichenumbettern als Wie-Berufskrankheit aufgehoben und zur Neubewertung an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Ein Leichenumbetter, der für die Kriegsgräberfürsorge tätig war, hatte jahrelang mit menschlichen Überresten konfrontiert und entwickelte psychische Beschwerden. Die bisherige Rechtsprechung lehnte eine Anerkennung ab, da medizinische Standards davon ausgingen, dass nur die Konfrontation mit nahestehenden Verstorbenen oder bei aktuellen Unfällen traumatisierend wirke.

Gericht BSG 2. Senat
Aktenzeichen B 2 U 19/23 R
Entscheidungsdatum 24.03.2026
Normen § 9 Abs 2 SGB 7, § 44 SGB 10

Für die Praxis: Für Arbeitsschutzverantwortliche in Bereichen mit hoher psychischer Belastung durch morbide Arbeitseindrücke ist relevant, dass Gefährdungsbeurteilungen solche Tätigkeiten neu bewerten könnten. Unternehmen sollten dokumentieren, welche präventiven Maßnahmen (Schulungen, psychologische Betreuung, Einsatzwechsel) zur Reduktion psychischer Belastungen ergriffen werden. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die Anerkennung berufsbedingter psychischer Erkrankungen haben, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse sich weiterentwickeln.

Urteil im Volltext: rechtsprechung-im-internet.de

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