BVerwG: Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen in Dienstunfallverfahren

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde einer pensionierten Lehrerin ab, die eine Vergewaltigung als Folge eines anerkannten Dienstunfalls…

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde einer pensionierten Lehrerin ab, die eine Vergewaltigung als Folge eines anerkannten Dienstunfalls geltend machte. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, dass die Glaubhaftigkeit der Aussage nicht mit der erforderlichen Gewissheit nachgewiesen wurde. Die Entscheidung betrifft die Anforderungen an die Beweisführung in Dienstunfallverfahren, insbesondere bei psychischen Folgeschäden.

Gericht BVerwG 2. Senat
Aktenzeichen 2 B 47.25
Entscheidungsdatum 10.06.2026
Normen § 86 Abs 1 S 1 VwGO, § 98 VwGO, § 451 ZPO

Für die Praxis: Bei der Bearbeitung von Dienstunfallmeldungen mit psychischen oder komplexen Folgen sollten Fürsorgeträger die Glaubhaftigkeit und Konsistenz von Aussagen sorgfältig prüfen. Eine bloße Behauptung von Folgeschäden genügt nicht; die Beweisführung muss die notwendige Gewissheit erreichen. Für Unfallermittlung und Dokumentation ist es wichtig, alle Umstände des Geschehensablaufs nachvollziehbar festzuhalten.

Urteil im Volltext: rechtsprechung-im-internet.de

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