Werksverkehr: Neue Regeln ab Juli 2026 für Fahrzeuge 2,5–3,5 Tonnen

Ab dem 1. Juli 2026 gelten erweiterte Regeln für Fahrer im Werksverkehr gemäß EU-Mobilitätspaket I. Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen unterliegen dann neuen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für Lenk- und Ruhezeiten – es sei denn, die Beförderung erfüllt alle Bedingungen der Werkverkehrs-Ausnahmeregelung. Diese Regeländerung betrifft vor allem Unternehmen, die Gütertransporte mit eigenen Fahrzeugen durchführen.

Für die Praxis: SiFas sollten überprüfen, welche Transportfahrten ihrer Organisation unter die neuen Regeln fallen und ob die Werkverkehrs-Ausnahme anwendbar ist. Sind alle fünf Kriterien erfüllt (Eigentum der Güter, betriebliche Nutzung, eigenes Personal, unternehmenseigenes Fahrzeug, Hilfstätigkeit), entfallen die Schulungs- und Dokumentationspflichten. Andernfalls müssen Fahrer geschult und Fahrtzeiten ab Juli 2026 aufgezeichnet werden.

Quelle: KomNet NRW

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