Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen Unterweisungen durchführen, jedoch trägt der Arbeitgeber die gesetzliche Gesamtverantwortung. Die SiFa übernimmt typischerweise beratende und fachlich unterstützende Aufgaben, nicht die alleinige Unterweisungsverpflichtung. Eine klare betriebliche Aufgaben- und Verantwortungsverteilung ist entscheidend.
Für die Praxis: SiFas sollten ihre Rolle klar definieren: Sie konzipieren Unterweisungsinhalte basierend auf Gefährdungsbeurteilungen und unterstützen Führungskräfte fachlich, können aber nicht die betriebliche Unterweisungspflicht allein erfüllen. Eine schriftliche Pflichtenübertragung nach § 13 ArbSchG macht Zuständigkeiten transparent und dokumentiert die Aufgabenverteilung.
Quelle: SiFa-flex Blog
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