SiFa-Qualifikationen: Fachkunde, Eignung und praktische Kompetenz

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfordert nachgewiesene sicherheitstechnische Fachkunde nach ASiG und DGUV Vorschrift 2.

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfordert nachgewiesene sicherheitstechnische Fachkunde nach ASiG und DGUV Vorschrift 2. Neben formalen Qualifikationen entscheiden praktische Fähigkeiten und branchenbezogene Eignung über den Erfolg des betrieblichen Arbeitsschutzes. Externe Dienstleister müssen denselben Qualifikationsstandards genügen wie interne Fachkräfte.

Für die Praxis: Bei der Auswahl einer Fachkraft sollten Betriebe über Teilnahmebescheinigungen hinaus den vollständigen Fachkundenachweis und die Eignung für branchentypische Gefährdungen prüfen. Für Unternehmen mit besonderen Risiken (Maschinen, Gefahrstoffe, Baustellen) ist ein erhöhter Betreuungsbedarf unabhängig von der reinen Beschäftigtenzahl zu berücksichtigen. Die Fachkraft sollte in der Lage sein, Gefährdungsbeurteilungen methodisch fundiert zu unterstützen und Maßnahmen nachvollziehbar umzusetzen.

Quelle: SiFa-flex Blog

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