Die Unfallversicherung Bund und Bahn hat eine überarbeitete Unfallverhütungsvorschrift für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschlossen, die zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die bisherige Regelung aus dem Jahr 2010 wird damit aufgehoben und durch die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 ersetzt.
| Dokument | DGUV Vorschrift 2 |
|---|---|
| Änderung | Geändert |
| Ausgabe | 2026 |
| Fundstelle | Bekanntmachung UVB vom 11. November 2025 |
Für die Praxis: Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der UVB sollten die neue Vorschrift zeitnah prüfen und ihre Bestellungen sowie Qualifikationsanforderungen für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit an die aktualisierten Vorgaben anpassen. Die Neuregelung gilt ab 1. Januar 2026.
Quelle: UVB
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