Inflationsausgleichsprämie: Mindestlohnempfänger dürfen nicht diskriminiert werden

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer nicht von freiwilligen Inflationsprämien ausschließen dürfen, nur weil sich ihr…

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer nicht von freiwilligen Inflationsprämien ausschließen dürfen, nur weil sich ihr Einkommen durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verbessert hat. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und gegen Wertentscheidungen des Mindestlohngesetzes.

Für die Praxis: Arbeitgeber sollten bei der Gestaltung freiwilliger Sonderzahlungen darauf achten, dass die Verteilungskriterien sachlich gerechtfertigt sind und niemand aus willkürlichen Gründen ausgeschlossen wird. Die Entscheidung hat Relevanz für die Gestaltung von Tarifverträgen und betrieblichen Zuschlussregelungen, besonders wenn Mindestlohnempfänger betroffen sind.

Quelle: Bundesarbeitsgericht

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