Die Europäische Kommission hat den Bürokratieabbau zur Priorität erklärt und will Berichtspflichten um bis zu 35 Prozent senken. Gleichzeitig entstehen durch neue arbeits- und sozialpolitische Vorhaben wie einem geplanten Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze neue Regulierungsanforderungen. Im Arbeitsschutz zeigen sich erste Omnibus-Verfahren bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und im Chemikalienrecht mit gemischten Entlastungsergebnissen.
Für die Praxis: Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten die geplanten Überarbeitungen von Arbeitsstätten- und Bildschirmarbeitsrichtlinie sowie neue KI-Regelungen im Blick behalten. Die Anforderungen zur Berichterstattung über Berufskrankheiten und Sicherheitsmaßnahmen bleiben relevant, auch wenn einzelne Datenpunkte reduziert wurden. Digitale Lösungen könnten künftig bei der Gefahrstoffkommunikation entlasten.
Quelle: DGUV Forum
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