Elternzeit bleibt gültig nach Auszug aus gemeinsamen Haushalt

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Elternzeit eines Arbeitnehmers mit Beginn der beantragten Frist wirksam wird und durch einen nachträglichen…

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Elternzeit eines Arbeitnehmers mit Beginn der beantragten Frist wirksam wird und durch einen nachträglichen Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt nicht entfällt. Der Anspruch auf Elternzeit ist nach der Antragstellung grundsätzlich bindend und schützt die Arbeitgeberseite. Ein bloßer Wegfall der Voraussetzungen berechtigt nicht zum Nichtbeginn, es sei denn, Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich oder es liegen Gründe besonderer Härte vor.

Für die Praxis: Bei Antrag auf Elternzeit sollten Fachkräfte für Arbeitssicherheit und EHS-Verantwortliche dokumentieren, dass die beantragten Fristen ab ihrer Genehmigung bindend sind. Vorzeitige Beendigungen erfordern Zustimmung des Arbeitgebers oder liegen nur in eng definierten Fällen (Tod des Kindes, besondere Härte wie Existenzgefährdung) vor. Eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz sollte die Abwesenheitszeiten klar festhalten.

Quelle: Bundesarbeitsgericht

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