Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) behandelt die sinnvolle und zielgerichtete Nutzung von Daten im Arbeitsschutz. Die Meldung adressiert die Balance zwischen Datenschutz und arbeitssicherheitlichen Anforderungen.
Für die Praxis: SiFas sollten prüfen, welche Datenquellen und Analyseverfahren die BAuA empfiehlt, um Arbeitsschutzmaßnahmen datengestützt zu verbessern, ohne dabei Datenschutzvorgaben zu verletzten.
Quelle: BAuA
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