Führungskräfte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales waren zu Gast beim Bundesarbeitsgericht. Im Mittelpunkt standen Fachgespräche zu Arbeitsrecht und Arbeitsschutz sowie zur Zusammenarbeit im europäischen Gerichtsverbund und zur Nachwuchsgewinnung.
Für die Praxis: Der Austausch zwischen Ministerium und oberster Arbeitsgerichtbarkeit ist relevant für die Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben. Aktuelle Rechtsprechung und ihre Interpretation prägen die Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen und betriebliche Präventionsmaßnahmen.
Quelle: Bundesarbeitsgericht
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