Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) stellt eine Übersicht ihrer Bezirksverwaltungen bereit, die für die Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig sind. Die Zuordnung erfolgt anhand der ersten beiden Ziffern der Postleitzahl des Betriebs.
Für die Praxis: Bei Arbeitsunfällen oder dem Verdacht auf eine Berufskrankheit müssen Betriebe die richtige Bezirksverwaltung identifizieren und die Meldung zeitnah einreichen. Die BGW bietet eine Online-Suche an, um schnell die zuständige Dienststelle zu finden.
Quelle: BGW
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