BGW-Beitragssystem: Berechnung und Fälligkeit

Die BGW berechnet die Versicherungsbeiträge auf Grundlage der Entgelte, des Unfallrisikos (Gefahrklasse) und des jährlichen Finanzbedarfs.

Die BGW berechnet die Versicherungsbeiträge auf Grundlage der Entgelte, des Unfallrisikos (Gefahrklasse) und des jährlichen Finanzbedarfs. Der Beitragsfuß wird jährlich neu festgelegt, die Beitragsbescheide verschickt die BGW üblicherweise im April mit Fälligkeitsdatum 15. Mai.

Für die Praxis: Unternehmen sollten ihre tatsächlichen Entgelte korrekt melden und die Beitragsbescheide zeitnah überprüfen. Der Gefahrtarif und die Gefahrklasse beeinflussen die Beitragshöhe direkt – eine Überprüfung der korrekten Einstufung kann zu Einsparungen führen. Regelmäßige Kontrolle der Beitragsmitteilungen ist Teil der wirtschaftlichen Betriebsführung.

Quelle: BGW

Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.