Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) stellt ein Online-Tool bereit, mit dem Selbstständige und Unternehmer ihre voraussichtlichen Jahresbeiträge zur Unfallversicherung berechnen können. Erforderlich sind die Gefahrtarifstelle und die gewählte Versicherungssumme, die maßgeblich für die späteren Entschädigungsleistungen ist. Die BGW versendet Beitragsbescheide üblicherweise im April, Zahlungsfrist ist der 15. Mai.
Für die Praxis: Bei der Ermittlung der passenden Gefahrtarifstelle sollte man bei Unsicherheit die Gefahrtarif-Übersicht der BGW nutzen oder kostenlose Beratung in Anspruch nehmen, da die endgültige Veranlagung immer einer Einzelfallprüfung unterliegt. Die selbstgewählte Versicherungssumme sollte sorgfältig bemessen werden, da sie direkt die Höhe möglicher Entschädigungen bestimmt.
Quelle: BGW
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