Die Vertreterversammlung der BG ETEM hat einen überarbeiteten Gefahrtarif verabschiedet, der ab 1. Januar 2027 gilt und die Beitragsberechnung für Mitgliedsunternehmen neu regelt. Die Berufsgenossenschaft verzeichnete 2025 knapp 41.000 Betriebskontakte und einen Rückgang der meldepflichtigen Arbeitsunfälle um 3,5 Prozent, während die tödlichen Unfälle leicht anstiegen.
Für die Praxis: Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf die neue Tarifperiode vorbereiten und ihre Brancheneinstufung überprüfen, da der Gefahrtarif die Beitragshöhe unmittelbar beeinflusst. Die präzisere Berechnung mit zwei Dezimalstellen ermöglicht eine gerechtere Risikoabstufung und kann zu Anpassungen in einzelnen Gefahrklassen führen.
Quelle: etem (BG-ETEM-Magazin)
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