Die BGW informiert über die zwei Betreuungsmodelle für betriebliche Arbeitsschutzbetreuung: Regelbetreuung und Alternative Betreuung. Die Wahl richtet sich nach Betriebsgröße und Beschäftigtenzahl. Während Regelbetreuung für alle Betriebe verfügbar ist, eignet sich Alternative Betreuung nur für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, die sich stärker im Gesundheitsschutz engagieren möchten.
Für die Praxis: SiFas sollten mit dem Arbeitgeber klären, welche Betreuungsform zur Betriebsgröße passt, und die getroffene Wahl der BGW mitteilen. Die Regelbetreuung sieht einen vorgegebenen Leistungskatalog vor, während Alternative Betreuung mehr Eigenverantwortung des Betriebs erfordert. Eine Beratung durch den zuständigen Träger hilft bei der richtigen Zuordnung.
Quelle: BGW
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