BAG: Ausländische Fluggesellschaft muss Betriebsrat an deutschem Stationierungsort zulassen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine an einem deutschen Flughafen stationierte Betriebsstätte einer ausländischen Fluggesellschaft eine betriebsratsfähige Organisationseinheit darstellt – unabhängig davon, dass der Hauptbetrieb im Ausland liegt. Damit wird der Weg für die Gründung eines Betriebsrats bei der Luftfahrtgesellschaft am Flughafen Berlin-Brandenburg freigemacht.

Für die Praxis: Für Arbeitgeber mit Betriebsstätten in Deutschland gilt: Regionale Niederlassungen mit eigenständiger Organisation können Betriebsräte wählen, auch wenn die Konzernzentrale im Ausland sitzt. Arbeitssicherheit und Mitbestimmung richten sich nach deutschem Recht am jeweiligen Standort.

Quelle: Bundesarbeitsgericht

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