Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Unternehmen bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen ohne dass eine eigene Vollzeitstelle notwendig ist. Ihre Leistungen umfassen systematische Gefährdungsermittlung, Betriebsbegehungen, Beratung zu Schutzmaßnahmen und Dokumentation. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach Betriebsgröße, Branche und Gefährdungsprofil des jeweiligen Unternehmens.
Für die Praxis: Unternehmen sollten in Verträgen mit externen Fachkräften die Leistungen klar abgrenzen: Welche Aufgaben gehören zur Grundbetreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, welche sind betriebsspezifisch und welche werden zusätzlich beauftragt? Die Verantwortung für Umsetzung von Maßnahmen verbleibt immer beim Arbeitgeber – externe Berater unterstützen nur fachlich.
Quelle: SiFa-flex Blog
Diese KI-gestützt erstellte und redaktionell geprüfte Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der Originalquelle. Maßgeblich ist ausschließlich das verlinkte Original.
