Ab 2026: Intelligente Tachographen für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen

Seit Juli 2026 müssen intelligente Tachographen der 2. Generation in leichten Nutzfahrzeugen (2,5–3,5 Tonnen) bei grenzüberschreitenden Fahrten…

Seit Juli 2026 müssen intelligente Tachographen der 2. Generation in leichten Nutzfahrzeugen (2,5–3,5 Tonnen) bei grenzüberschreitenden Fahrten installiert sein. Reine Inlandseinsätze bleiben von dieser EU-Regel ausgenommen und unterliegen weiterhin den deutschen Regelungen nach Fahrpersonalgesetz.

Für die Praxis: Unternehmen mit Fahrzeugen in dieser Gewichtsklasse müssen prüfen, ob ihre Flotte international einsetzt wird. Grenzüberschreitende Betriebe müssen die Nachrüstung mit Gen2V2-Tachographen planen und ihre Fahrer zu Aufzeichnung sowie Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten schulen. Bei reinen Inlandtouren sind dagegen die bisherigen FPersG/FPersV-Vorgaben maßgeblich.

Quelle: KomNet NRW

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