Seit Juli 2026 müssen intelligente Tachographen der 2. Generation in leichten Nutzfahrzeugen (2,5–3,5 Tonnen) bei grenzüberschreitenden Fahrten installiert sein. Reine Inlandseinsätze bleiben von dieser EU-Regel ausgenommen und unterliegen weiterhin den deutschen Regelungen nach Fahrpersonalgesetz.
Für die Praxis: Unternehmen mit Fahrzeugen in dieser Gewichtsklasse müssen prüfen, ob ihre Flotte international einsetzt wird. Grenzüberschreitende Betriebe müssen die Nachrüstung mit Gen2V2-Tachographen planen und ihre Fahrer zu Aufzeichnung sowie Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten schulen. Bei reinen Inlandtouren sind dagegen die bisherigen FPersG/FPersV-Vorgaben maßgeblich.
Quelle: KomNet NRW
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