Die EU-OSHA weist auf die wachsende Bedeutung von Belästigung am Arbeitsplatz hin – sowohl persönlich als auch digital. Etwa jede dritte Frau in der EU hat sexuelle Belästigung erlebt, wobei digitale Technologien neue Risikodimensionen schaffen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen.
Für die Praxis: Gefährdungsbeurteilungen sollten explizit Belästigungsrisiken (online wie offline) abdecken. Unternehmen können das OiRA-Tool der EU-OSHA nutzen, um systematisch Maßnahmen zur Prävention zu entwickeln. Eine klare Unternehmenskultur und Dokumentation von Beschwerdeverfahren gehören zur Risikominderung.
Quelle: EU-OSHA
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