Führungskräfte sind zunehmend psychischen Überlastungen ausgesetzt, wenn hohe Verantwortung auf begrenzte Entscheidungsspielräume und fehlende Erholungspausen trifft. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, psychische Belastungen auch bei Führungstätigkeiten in der Gefährdungsbeurteilung zu untersuchen. Wirksame Prävention erfordert systematische Analysen der Arbeitsbedingungen sowie eine Anpassung der Aufgabenverteilung an verfügbare Ressourcen.
Für die Praxis: Gefährdungsbeurteilungen sollten für Führungspositionen gezielt Arbeitsintensität, Entscheidungsspielräume und organisatorische Rahmenbedingungen erfassen – etwa durch vertrauliche Befragungen oder moderierte Workshops. Im Fokus stehen nicht persönliche Schwächen einzelner Führungskräfte, sondern die betrieblichen Bedingungen wie unklar verteilte Zuständigkeiten oder widersprüchliche Zielvorgaben, die sich organisatorisch ändern lassen.
Quelle: SiFa-flex Blog
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